Buehne Sitzungssaal

    Am 23.04. wurde die satzungsgemäß notwendige Mitgliederversammlung der Gemeinschaft durchgeführt. Diese Versammlung wurde aufgrund der starken Belastung durch die Sozialwahlen im letzten Jahr auf diesen Termin gesetzt. Die Einladungen zur Sitzung erfolgten satzungsgemäß.

    Gross Rede 640Weiß Grußwort  Als Gäste wurden für den öffentlichen Teil, die Direktorin der Deutschen Rentenversicherung, Brigitte Gross und der Bundeswahlbeauftragte, Peter Weiß vom Vorsitzenden der Gemeinschaft, Hans-Werner Veen begrüßt. Der Bundeswahlbeauftragte hatte schon an der am Vortrag stattgefundenen Organmitgliedertagung teilgenommen und nahm jetzt die Gelegenheit wahr, die Mitglieder zu begrüßen. 

    Die Direktorin der DRV, Frau Gross hielt dann einen Fachvortrag mit dem Titel "Aktuelles aus der Rentenversicherung / Rehabilitation" Gerade der Bereich Reha unterliegt am stärksten der Gestaltungsmöglichkeit der Selbstverwaltung in der Rentenversicherung. Nicht ohne Grund wurde seitens der Gemeinschaft als stärkste Kraft in der DRV Bund, der Ausschussvorsitz im zuständigen Ausschuss Rente und Rehabilitation angestrebt und mit dem Kollegen Klaus Overdiek besetzt.

    Der Vortrag von Frau Gross wird unten zur Einsicht und Download angeboten.

    Nicht öffentlicher Teil der Versammlung

    Im nicht öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung wurden, wie in der Satzung vorgeschrieben, die erforderlichen Berichte gegeben und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Die Tagesordnung gliederte sich wie folgt.

    1. Geschäftsbericht, 2. Sozialwahl, 3. Berichte des Schatzmeisters und Geschäftsführers, 4 Berichte der Kassenrevision, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Sonstiges

    Die Ergebnisse zu TOP 2. Sozialwahl 2023 werden aufgrund der erfolgten Diskussionen in gesonderten Veröffentlichungen dargestellt. (In diesem Zusammenhang wird auf die umfangreichen Veröffentlichungen seit dem Jahre 2011 auf der Website der Gemeinschaft hingewiesen.) Als erste wichtige Erkenntnis aus Sicht der Gemeinschaft zur jüngsten Wahl und ihrer überaus geringen Wahlbeteiligung bei einem sehr hohen werbemäßigen Einsatz ist die nachstehende Hauptforderung der Gemeinschaft abgeleitet.

    Diese Forderung lautet:

    Eine Stärkung bzw. Erhöhung der Wahlbeteiligung ist nur zu erwarten, wenn echte Wahlen stattfinden, d. h., wenn bei allen Sozialversicherungsträgern, ob in der GKV oder der DRV, echte Wahlen durchgeführt werden. Nur wenn überall, also allen Institutionen, gewählt wird, kann eine Werbekampagne zur Verbesserung der Wahlbeteiligung Erfolg haben.

    Eines stand für die Anwesenden fest: Wenn die Selbstverwaltung erhalten bleiben soll, dann geht kein Weg an Urwahlen vorbei.

     

    Natürlich wurde auch über Verbesserungen der Mitwirkung der Selbstverwaltung gesprochen. Hier stand vor allem die GKV im Forderungskatalog vorne an. Die durch die Gesundheitsministerin Schmidt eingeführte Verschlechterung der Mitbestimmung der Selbstverwaltung muss wieder auf eine Mitwirkung ähnlich der in der DRV zurückgeführt werden. Mögliche Verbesserungen bei der Mitwirkung, also eine erweiterte Zuständigkeit oder auch erweiterte Aufgabenübertragung an die Selbstverwalter, wird aber als Forderung an die Politik noch konkret beschrieben werden. Dieser Auftrag geht an den Vorstand der Gemeinschaft.

    Bilder aus der Veranstaltung

    01.Bild-mit-Weiss-Herrmann-Veen-640
    02.Mitglieder-Saal
    03.Herrlich-etc
    04.Veen-Begrüssung-640
    05.Veen-Overdiek-Böse-Schneider-Mück


    Folien zum Vortrag "Aktuelles aus der Rentenversicherung / Rehabilitation" von Frau Gross

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